Netzzugang / Entgelte

Lieferantenrahmenvertrag

Unser Lieferantenrahmenvertrag ist als Muster abrufbar unter:

Bestätigung nach § 33 Abs. 2 MessEG

Das novellierte und zum 1.1.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz (MessEG) sieht neue Pflichten vor, die auch die Verwendung von Messwerten betreffen.

Nach § 33 Abs. 2 MessEG haben Messwerteverwender sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH als Messgeräteverwender bestätigt, dass die von ihr verwendeten Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Netznutzungsvertrag

In der Regel wird die Netznutzung durch den Lieferanten in Anspruch genommen, der dann seinem Kunden die Lieferung incl. Netznutzung anbietet. Für die Inanspruchnahme der Netznutzung durch den Letztverbraucher selbst ist der Abschluss eines separaten Netznutzungsvertrages mit dem Netzbetreiber erforderlich.

Der Vertrag ist abrufbar unter:

Netzentgelte

Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH bildet die Netznutzungsentgelte nach den gesetzlichen und aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorgaben, insbesondere dem EnWG und der ARegV in Verbindung mit der StromNEV.

Das Referenzpreisblatt der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV finden Sie nachfolgend zum Download.

Individuelle Entgelte

Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.

Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH hat die Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten ermittelt und stellt diese ihren Netzkunden an dieser Stelle zur Verfügung.

Die mit dem Letztverbraucher zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV bei der zuständigen Regulierungsbehörde anzuzeigen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für uns zuständigen

Engpassmanagement

Im Netzgebiet der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH bestehen keine Engpässe, die eine Bewirtschaftung der verfügbaren Leistungskapazitäten erforderlich machen. Das Stromnetz ist für die anfallenden Leistungsanforderungen ausreichend dimensioniert.

Aktuelle Meldungen

22.03.2023

Vollsperrung der „Marktstraße“ in Hann. Münden

Montag, d. 27.03.2023, bis voraussichtlich Freitag, d. 31.03.2023, werden Reparaturarbeiten an einer Wasserversorgungsleitung im Fahrbahnbereich in der „Marktstraße“ durchgeführt. Durch die ...

17.12.2022

Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse beschlossen

So kommen die Energiehilfen bei Verbrauchern und Unternehmen an

02.12.2022

Zählerablesung für die Jahresendabrechung 2022

Die Jahresabrechnung der Energie- und Trinkwasserversorgung steht wieder vor der Tür. Hierfür benötigen die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH (VHM) die Verbrauchsdaten aller Kunden.

In der ...

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