Messstellen
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Vertragsverhältnis gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3,4 MsbG:
Das Vertragsverhältnis zwischen MSB (Messstellenbetreiber) und dem Netzbetreiber, bzw. zwischen wMSB (wettbewerblicher Messstellenbetreiber) und gMSB (grundzuständiger Messstellenbetreiber) wird durch den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom / Gas geregelt.
Sonderleistung Bereitstellung historischer Lastgänge
Aktuelle Lastgänge werden im Rahmen der Marktprozesse dem Netznutzer bzw. Lieferanten zur Verfügung gestellt. Der Lieferant kann dem Letztverbraucher diese Daten weiterleiten oder auf andere Weise zugänglich machen.
Eine zusätzliche Bereitstellung historischer Lastgangdaten durch das Energiedatenmanagement ist kostenpflichtig. Anschlussnutzer oder berechtigte Dritte richten ihre Anfrage bitte mit dem Auftragsformular an unser EDM-Team. Berechtigte Dritte benötigen dazu eine Vollmacht des Anschlussnutzers (nicht älter als 3 Jahre).