Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG zum 1. Juli 2021 den Grundversorger ermittelt.
Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für unser Netzgebiet der allgemeinen Stromversorgung in der Stadt Hann. Münden einschließlich der Ortsteile Gimte und Bonaforth wurde als Grundversorger ermittelt:
Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH
Für unser Netzgebiet der allgemeinen Stromversorgung in den Ortsteilen Bursfelde, Glashütte, Hedemünden, Hemeln, Laubach, Lippoldshausen, Mielenhausen, Oberode, Volkmarshausen und Wiershausen wurde als Grundversorger ermittelt:
Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH
Die Grundversorgungspflicht des genannten Energieversorgungsunternehmens gilt vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2024.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.
Bedingungen Grund- und Ersatzversorgung
- Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung
- Informationen zum Streitschlichtungsverfahren
Anpassung von laufenden Verträgen
Anwendung der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Am 08.11.2006 ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in Kraft getreten. Die bis dahin geltende "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden" (AVBEltV) vom 21.06.1979 ist außer Kraft gesetzt worden.
Nach § 23 StromGVV in Verbindung mit § 115 Abs. 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle der AVBEltV ab 05.05.2007 die StromGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Für die ab dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gilt die StromGVV seit deren Inkrafttreten per Gesetz.