Tarife
Wir sorgen für eine sichere Energieversorgung zu günstigen Preisen abgestimmt auf Ihren individuellen Verbrauch. Sie können zwischen den einzelnen Tarifen wählen und den für Sie günstigsten aussuchen.
Wenn Sie weitere Fragen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tarife ab dem 01.03.2024 / 01.04.2024
Mündenökostrom
Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH (VHM) bietet Ihren Tarif MÜNDENökostrom in allen Mündener Ortsteilen sowie in Reinhardshagen, Staufenberg, Wilhelmshausen und der Samtgemeinde Dransfeld, Kassel und Göttingen an. Das besondere an diesem Ökostromtarif ist, dass ein Teil der Einnahmen für Projekte zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien hier in der Region verwendet wird. Die VHM unterstützt so mit Hilfe der MÜNDENökostrom-Kunden unter anderem Wasserkraftwerkanlagen, installiert Photovoltaik-Anlagen und weitere Erneuerbare Energien-Anlagen. Darüber hinaus fördert die Vhm viele nachhaltige Konzepte, die den sparsamen Umgang mit vorhandenen Energieträgern zum Ziel haben.
Der MÜNDENökostrom stammt zu 100% aus erneuerbaren Energien und kombiniert die Vorteile aus umweltschonender Elektrizität und dezentraler regenerativer Energieerzeugung. Dies entspricht ganz dem Motto der VHM „Aus der Region - Für die Region".
MÜNDENökostrom ab 01. März 2024
Grundpreis Euro/Jahr | Arbeitspreis Cent/kWh | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
139,75 | 166,30 | 34,03 | 40,50 |
- Erstlaufzeit: 1 Monat
- Automatische Verlängerung: 1 Monat
- Kündigungsfrist: 1 Monat
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
MÜNDENstrom clever
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Energiepreisgarantie** bis zum 31.12.2025
- Strom aus 100 % erneuerbare Energien
- Alles aus einer Hand von Ihrem ausgezeichneten Lokalversorger
- Persönlicher Kundenservice direkt vor Ort, kein Call-Center
- Gut für Sie und die Region: Wir stärken die regionale Wirtschaft und fördern lokale Projekte
- Wir haben über 100 Jahre Erfahrung mit der Energieversorgung
- Wir sind ein 100 % kommunales Unternehmen
MÜNDENstrom clever aus 100 % erneuerbaren Energien ab 01. Januar 2024
Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
30,63 | 36,45 | 139,75* | 166,30* |
- Erstlaufzeit: bis zum 31.12.2025
- Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Vertragsende
**Während der Erstlaufzeit garantiert das Angebot einen Energiefestpreis. Dieser sichert den Preis für die Beschaffung von Energie, den Vertrieb und den Kundenservice. Ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Steuern (Mehrwert- und Stromsteuer) sowie staatlicher Abgaben und Umlagen (KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage), Mess-, Netznutzungs- und Abrechnungsentgelte, sowie die Konzessionsabgabe. Auf diese Kostenbestandteile hat die VHM keinen Einfluss. Sollten weitere Steuern, Abgaben oder sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen während der Vertragslaufzeit entstehen, wird der Preis ebenfalls dementsprechend angepasst. Preisstand: 22. Dezember 2023
- Jetzt bestellen
- Stromliefervertrag
- Widerrufsformular
- Produktinformation
- AGB Strom
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
**Während der Erstlautzeit garantiert das Angebot einen Energiefestpreis. Dieser sicher den Preis für die Beschaffung von Energie, den Vertrieb und den Kundenservice. Ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Steuern (Mehrwert-, Stromsteuer) sowie staatlicher Abgaben und Umlagen (KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage), Mess-, Netznutzungs- und Abrechnungsentgelte, sowie die Konzessionsabgabe. Auf diese Kostenbestandteile hat die VHM keinen Einfluss. Sollten weitere Steuern, Abgaben oder sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen während der Vertragslaufzeit entstehen, wird der Preis ebenfalls dementsprechend angepasst.
MÜNDENstrom
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Strom aus 100 % erneuerbare Energien
- Alles aus einer Hand von Ihrem ausgezeichneten Lokalversorger
- Persönlicher Kundenservice direkt vor Ort, kein Call-Center
- Gut für Sie und die Region: Wir stärken die regionale Wirtschaft und fördern lokale Projekte
- Wir haben 100 Jahre Erfahrung mit der Energieversorgung
- Wir sind ein 100 % kommunales Unternehmen
MÜNDENstrom aus 100 % erneuerbaren Energien ab 01. März 2024
Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
33,19 | 39,50 | 139,75* | 166,30* |
- Erstlaufzeit: 12 Monate
- Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
Mündengewerbestrom - ab 10.000 kWh
Wir stehen für eine sichere und einwandfreie „Rund um die Uhr" Stromversorgung zu günstigen Preisen und guten Konditionen. Zusätzlich bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Service, damit der Strom ohne Unterbrechung aus der Steckdose kommt. Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH bieten für Unternehmen ab 10.000 kWh Jahresverbrauch einen preiswerten Gewerbetarif an. Unternehmen die über eine Leistungsmessung verfügen, erhalten von uns ein individuelles Angebot.
MÜNDENgewerbestrom - 100 % aus erneuerbaren Energien ab 01. März 2024
Jahresabnahme | Grundpreis Euro/Jahr | Arbeitspreis Cent/kWh | ||
---|---|---|---|---|
kWh | netto | brutto | netto | brutto |
ab 10.000 | 150,00 | 178,50 | 32,77 | 39,00 |
- Erstvertragslaufzeit: 12 Monate
- Verlängerung: unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Vertragsende
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
Mündensmartstrom
Energieverbrauch optimieren-Kosten kontrollieren
Wir beraten Sie gerne.
MÜNDENsmartstrom ab 01. März 2024
Tarifzeiten | Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto | |
Mo.-Fr. 8:00-20.00 Uhr |
34,25 | 40,76 | 150,00* | 178,50* |
Mo.-Fr. 20:00-8:00 Uhr |
32,05 | 38,14 | ||
Sa. + So. | 32,05 | 38,14 |
- Erstvertragslaufzeit: 12 Monate
- Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne
des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß
Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
Wärmepumpe/Schwachlast
Voraussetzung zur Nutzung dieses Schwachlasttarifes ist ein Doppeltarifzähler mit Schaltuhr, oder ein Digitaler Stromzähler.
Stromtarif nach Schwachlastregelung ab 01. März 2024
Tarifzeiten | Arbeitspreis Cent/kWh |
Grundpreis Euro/Jahr |
||
---|---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto | |
06:00-22.00 Uhr | 33,94 | 40,39 | 150,00* | 178,50* |
22:00-06:00 Uhr | 31,13 | 37,04 |
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne
des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß
Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
- Erstvertragslaufzeit: 14 Tage
- Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 14 Tage
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
Nachtspeicherstrom
Grundpreis Euro/Jahr | Arbeitspreis Cent/kWh | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
112,35* | 133,70* | 28,63 | 34,07 |
- Erstvertragslaufzeit: 1 Monat
- Automatische Verlängerung: unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne
des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß
Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
MÜNDENwärmestrom
MÜNDENwärmestrom ab 1. März 2024
Grundpreis Euro/Jahr | Arbeitspreis Cent/kWh | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
112,35 | 133,70 | 29,65 | 35,28 |
- Erstvertragslaufzeit: 1 Monat
- Automatische Verlängerung: unbesteimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Abschaltzeiten nach Vorgabe des Netzbetreibers
Technische Voraussetzungen:
Installation der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und eines Tarifsteuergerätes zur Freigabe, Steuerung und Unterbrechung der Stromlieferung nach Vorgabe des zuständigen Netzbetreibers.
Messung des Stromverbrauchs durch einen separaten, vom übrigen Haushaltsstrom getrennten Zähler ohne registrierende Leistungsmessung. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende in Textform kündigen, wenn eine der genannten Voraussetzungen entfällt.
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
Grundversorgung
Ab 01. April 2024
Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
36,78 | 43,77 | 139,75 | 166,30 |
- Jetzt bestellen
- Stromliefervertrag
- Widerrufsformular
- StromGVV
- Ergänzende Bedingungen zur StromGVV ab 01.01.2023
- Strompreiszusammensetzung 2024 (Stand Jan 2024)
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de.
Ersatzversorgung
Bedingungen und Preise der Ersatzversorgung Strom
Haushaltskundinnen und - kunden kommen beispielsweise in die Ersatzversorgung, wenn ihr Lieferant das Recht auf Netznutzung verliert. Dies kann aber auch passieren, wenn sich beim Wechsel des Lieferanten die Umstellung des Vertrages verzögert.
Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber Ihre Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet.
Weitere Informationen unter bundesnetzagentur.de
Gesetzliche Grundlage: § 38 EnWG, § 3 Strom GVV, § 3 GasGVV
Ab 01 Januar 2024
Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
36,86 | 43,86 | 195,89 | 233,11 |
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung Strom für Nichthaushaltskunden im Sinne des §3 Punkt 22 ENWG
Energie ohne Vertrag
Liefert Ihr Versorger keinen Strom mehr, springt die VHM GmbH als Ihr lokaler Grundversorger sofort und automatisch für drei Monate ein. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Firma weiterhin mit Energie beliefert wird. Diese sogenannte Ersatzversorgung (Niederspannung) ist in § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Für die Ersatzbelieferung (Mittelspannung) vereinbaren wir ebenso die Geltung des § 38 EnWG.
Preise für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung
Die Ersatzversorgung oder Ersatzbelieferung greift für Sie als Nicht-Haushaltskunde, wenn Sie keinen Stromliefervertrag abgeschlossen haben. Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
Grundsätzlich dauert die Versorgung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen.
Sofern Sie keinen Liefervertrag abschließen und dennoch Energie beziehen, sind Sie verpflichtet, Ihrem Grundversorger die Entnahme von Energie unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Die Abrechnung für Lieferstellen mit einer registrierten Leistungsmessung erfolgt monatlich.
Für den Bezug von Strom in Niederspannung oder Mittelspannung gelten die Ergänzenden Bedingungen und die entsprechende Grundversorgungsverordnung (StromGVV).
Die Preise können den nachstehenden Preisblatt entnommen.
Preisstand: Januar 2024
Tarife ab 01.01.2024
Mündenökostrom
Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH (VHM) bietet Ihren Tarif MÜNDENökostrom in allen Mündener Ortsteilen sowie in Reinhardshagen, Staufenberg, Wilhelmshausen und der Samtgemeinde Dransfeld, Kassel und Göttingen an. Das besondere an diesem Ökostromtarif ist, dass ein Teil der Einnahmen für Projekte zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien hier in der Region verwendet wird. Die VHM unterstützt so mit Hilfe der MÜNDENökostrom-Kunden unter anderem Wasserkraftwerkanlagen, installiert Photovoltaik-Anlagen und weitere Erneuerbare Energien-Anlagen. Darüber hinaus fördert die Vhm viele nachhaltige Konzepte, die den sparsamen Umgang mit vorhandenen Energieträgern zum Ziel haben.
Der MÜNDENökostrom stammt zu 100% aus erneuerbaren Energien und kombiniert die Vorteile aus umweltschonender Elektrizität und dezentraler regenerativer Energieerzeugung. Dies entspricht ganz dem Motto der VHM „Aus der Region - Für die Region".
MÜNDENökostrom ab 01. Januar 2024
Grundpreis Euro/Jahr | Arbeitspreis Cent/kWh | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
139,75 | 166,30 | 32,49 | 38,66 |
- Erstlaufzeit: 1 Monat
- Automatische Verlängerung: 1 Monat
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Jetzt bestellen
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- Produktinformation
- AGB Strom
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
MÜNDENstrom clever
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Energiepreisgarantie** bis zum 31.12.2025
- Strom aus 100 % erneuerbare Energien
- Alles aus einer Hand von Ihrem ausgezeichneten Lokalversorger
- Persönlicher Kundenservice direkt vor Ort, kein Call-Center
- Gut für Sie und die Region: Wir stärken die regionale Wirtschaft und fördern lokale Projekte
- Wir haben 100 Jahre Erfahrung mit der Energieversorgung
- Wir sind ein 100 % kommunales Unternehmen
MÜNDENstrom clever aus 100 % erneuerbaren Energien ab 01. Januar 2024
Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
30,63 | 36,45 | 139,75* | 166,30* |
- Erstlaufzeit: bis zum 31.12.2025
- Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Vertragsende
**Während der Erstlaufzeit garantiert das Angebot einen Energiefestpreis. Dieser sichert den Preis für die Beschaffung von Energie, den Vertrieb und den Kundenservice. Ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Steuern (Mehrwert- und Stromsteuer) sowie staatlicher Abgaben und Umlagen (KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage), Mess-, Netznutzungs- und Abrechnungsentgelte, sowie die Konzessionsabgabe. Auf diese Kostenbestandteile hat die VHM keinen Einfluss. Sollten weitere Steuern, Abgaben oder sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen während der Vertragslaufzeit entstehen, wird der Preis ebenfalls dementsprechend angepasst. Preisstand: 22. Dezember 2023
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- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
**Während der Erstlautzeit garantiert das Angebot einen Energiefestpreis. Dieser sicher den Preis für die Beschaffung von Energie, den Vertrieb und den Kundenservice. Ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Steuern (Mehrwert-, Stromsteuer) sowie staatlicher Abgaben und Umlagen (KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage), Mess-, Netznutzungs- und Abrechnungsentgelte, sowie die Konzessionsabgabe. Auf diese Kostenbestandteile hat die VHM keinen Einfluss. Sollten weitere Steuern, Abgaben oder sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen während der Vertragslaufzeit entstehen, wird der Preis ebenfalls dementsprechend angepasst.
MÜNDENstrom
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Strom aus 100 % erneuerbare Energien
- Alles aus einer Hand von Ihrem ausgezeichneten Lokalversorger
- Persönlicher Kundenservice direkt vor Ort, kein Call-Center
- Gut für Sie und die Region: Wir stärken die regionale Wirtschaft und fördern lokale Projekte
- Wir haben 100 Jahre Erfahrung mit der Energieversorgung
- Wir sind ein 100 % kommunales Unternehmen
MÜNDENstrom aus 100 % erneuerbaren Energien ab 01. Januar 2024
Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
31,65 | 37,66 | 139,75* | 166,30* |
- Erstlaufzeit: 12 Monate
- Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Jetzt bestellen
- Stromliefervertrag
- Widerrufsformular
- Produktinformation ab 01. Januar 2024
- AGB Strom
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
Mündengewerbestrom - ab 10.000 kWh
Wir stehen für eine sichere und einwandfreie „Rund um die Uhr" Stromversorgung zu günstigen Preisen und guten Konditionen. Zusätzlich bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Service, damit der Strom ohne Unterbrechung aus der Steckdose kommt. Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH bieten für Unternehmen ab 10.000 kWh Jahresverbrauch einen preiswerten Gewerbetarif an. Unternehmen die über eine Leistungsmessung verfügen, erhalten von uns ein individuelles Angebot.
MÜNDENgewerbestrom - 100 % aus erneuerbaren Energien ab 01. Januar 2024
Jahresabnahme | Grundpreis Euro/Jahr | Arbeitspreis Cent/kWh | ||
---|---|---|---|---|
kWh | netto | brutto | netto | brutto |
ab 10.000 | 150,00 | 178,50 | 31,23 | 37,16 |
- Erstvertragslaufzeit: 12 Monate
- Verlängerung: unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Vertragsende
- Jetzt bestellen
- Stromliefervertrag
- Widerrufsformular
- Produktinformation
- AGB Strom
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
Mündensmartstrom
Energieverbrauch optimieren-Kosten kontrollieren
Wir beraten Sie gerne.
MÜNDENsmartstrom ab 01. Januar 2024
Tarifzeiten | Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto | |
Mo.-Fr. 8:00-20.00 Uhr |
32,71 | 38,92 | 150,00* | 178,50* |
Mo.-Fr. 20:00-8:00 Uhr |
30,51 | 36,31 | ||
Sa. + So. | 30,51 | 36,31 |
- Erstvertragslaufzeit: 12 Monate
- Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne
des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß
Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet
- Jetzt bestellen
- Stromliefervertrag
- Widerrufsformular
- Produktinformation
- AGB Strom
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
Schwachlast
Voraussetzung zur Nutzung dieses Schwachlasttarifes ist ein Doppeltarifzähler mit Schaltuhr, oder ein Digitaler Stromzähler.
Stromtarif nach Schwachlastregelung ab 01. Januar 2024
Tarifzeiten | Arbeitspreis Cent/kWh |
Grundpreis Euro/Jahr |
||
---|---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto | |
06:00-22.00 Uhr | 32,40 | 38,56 | 150,00* | 178,50* |
22:00-06:00 Uhr | 29,59 | 35,21 |
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne
des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß
Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
- Erstvertragslaufzeit: 14 Tage
- Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 14 Tage
- Stromlieferungsvertrag
- Widerrufsformular
- Produktinformation ab 1. Januar 2024
- StromGVV
- Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
Nachtspeicherstrom
Grundpreis Euro/Jahr | Arbeitspreis Cent/kWh | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
112,35* | 133,70* | 27,09 | 32,24 |
- Erstvertragslaufzeit: 1 Monat
- Automatische Verlängerung: unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne
des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß
Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
- Jetzt bestellen
- Stromliefervertrag
- Widerrufsformular
- Produktinformation
- AGB Strom
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
MÜNDENwärmestrom
MÜNDENwärmestrom ab 1. Januar 2024
Grundpreis Euro/Jahr | Arbeitspreis Cent/kWh | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
112,35 | 133,70 | 28,11 | 33,45 |
- Erstvertragslaufzeit: 1 Monat
- Automatische Verlängerung: unbesteimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Abschaltzeiten nach Vorgabe des Netzbetreibers
Technische Voraussetzungen:
Installation der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und eines Tarifsteuergerätes zur Freigabe, Steuerung und Unterbrechung der Stromlieferung nach Vorgabe des zuständigen Netzbetreibers.
Messung des Stromverbrauchs durch einen separaten, vom übrigen Haushaltsstrom getrennten Zähler ohne registrierende Leistungsmessung. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende in Textform kündigen, wenn eine der genannten Voraussetzungen entfällt.
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
Grundversorgung
Ab 01. Januar 2024
Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
35,05 | 41,71 | 139,75 | 166,30 |
- Jetzt bestellen
- Stromliefervertrag
- Widerrufsformular
- Produktinformation ab 01.01.2024
- StromGVV
- Ergänzende Bedingungen zur StromGVV ab 01.01.2023
- Strompreiszusammensetzung 2024 (Stand Nov 2023)
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de.
Ersatzversorgung
Bedingungen und Preise der Ersatzversorgung Strom
Haushaltskundinnen und - kunden kommen beispielsweise in die Ersatzversorgung, wenn ihr Lieferant das Recht auf Netznutzung verliert. Dies kann aber auch passieren, wenn sich beim Wechsel des Lieferanten die Umstellung des Vertrages verzögert.
Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber Ihre Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet.
Weitere Informationen unter bundesnetzagentur.de
Gesetzliche Grundlage: § 38 EnWG, § 3 Strom GVV, § 3 GasGVV
Ab 01 Januar 2024
Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
36,86 | 43,86 | 195,89 | 233,11 |
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung Strom für Nichthaushaltskunden im Sinne des §3 Punkt 22 ENWG
Energie ohne Vertrag
Liefert Ihr Versorger keinen Strom mehr, springt die VHM GmbH als Ihr lokaler Grundversorger sofort und automatisch für drei Monate ein. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Firma weiterhin mit Energie beliefert wird. Diese sogenannte Ersatzversorgung (Niederspannung) ist in § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Für die Ersatzbelieferung (Mittelspannung) vereinbaren wir ebenso die Geltung des § 38 EnWG.
Preise für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung
Die Ersatzversorgung oder Ersatzbelieferung greift für Sie als Nicht-Haushaltskunde, wenn Sie keinen Stromliefervertrag abgeschlossen haben. Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
Grundsätzlich dauert die Versorgung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen.
Sofern Sie keinen Liefervertrag abschließen und dennoch Energie beziehen, sind Sie verpflichtet, Ihrem Grundversorger die Entnahme von Energie unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Die Abrechnung für Lieferstellen mit einer registrierten Leistungsmessung erfolgt monatlich.
Für den Bezug von Strom in Niederspannung oder Mittelspannung gelten die Ergänzenden Bedingungen und die entsprechende Grundversorgungsverordnung (StromGVV).
Die Preise können den nachstehenden Preisblatt entnommen.
Preisstand: Dezember 2023
Tarife ab dem 01.01.2023
Grundversorgung
Allgemeine Strompreise
Die Allgemeinen Strompreise gelten immer, wenn Sie keinen anderen Stromsondervertrag mit uns abgeschlossen haben.
Ab 01. Januar 2023
Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
36,13 | 42,99 | 139,75 | 166,30 |
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- Stromliefervertrag
- Widerrufsformular
- Produktinformation ab 01.01.2023
- StromGVV
- Ergänzende Bedingungen zur StromGVV ab 01.01.2023
- Strompreiszusammensetzung 2023 (Stand Nov 2022)
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de.
MÜNDENstrom
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Strom aus 100 % Wasserkraft
- Alles aus einer Hand von Ihrem ausgezeichneten Lokalversorger
- Persönlicher Kundenservice direkt vor Ort, kein Call-Center
- Gut für Sie und die Region: Wir stärken die regionale Wirtschaft und fördern lokale Projekte
- Wir haben 100 Jahre Erfahrung mit der Energieversorgung
- Wir sind ein 100 % kommunales Unternehmen
MÜNDENstrom aus 100 % Wasserkraft ab 01. Januar 2023
Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
35,20 | 41,88 | 139,75* | 166,30* |
- Erstlaufzeit: 12 Monate
- Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Jetzt bestellen
- Stromliefervertrag
- Widerrufsformular
- Produktinformation ab 01. Januar 2023
- AGB Strom
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
Mündenökostrom
Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH (VHM) bietet Ihren Tarif MÜNDENökostrom in allen Mündener Ortsteilen sowie in Reinhardshagen, Staufenberg, Wilhelmshausen und der Samtgemeinde Dransfeld, Kassel und Göttingen an. Das besondere an diesem Ökostromtarif ist, dass ein Teil der Einnahmen für Projekte zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien hier in der Region verwendet wird. Die VHM unterstützt so mit Hilfe der MÜNDENökostrom-Kunden unter anderem Wasserkraftwerkanlagen und installiert Photovoltaik-Anlagen auf firmeneigenen Gebäuden. Darüber hinaus fördert sie nachhaltige Konzepte, die den sparsamen Umgang mit vorhandenen Energieträgern zum Ziel haben. So zum Beispiel beim neuen Blockheizkraftwerk am Entenbusch, das die dortigen Mieter des Bauvereins in Zukunft sehr effizient mit Wärme versorgt. Der MÜNDENökostrom stammt zu 100% aus Wasserkraft und kombiniert die Vorteile aus umweltschonender Elektrizität und dezentraler regenerativer Energieerzeugung. Dies entspricht ganz dem Motto der VHM „Aus der Region - Für die Region".
MÜNDENökostrom ab 01. Januar 2023
Grundpreis Euro/Jahr | Arbeitspreis Cent/kWh | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
139,75 | 166,30 | 36,04 | 42,88 |
- Erstlaufzeit: 1 Monat
- Automatische Verlängerung: 1 Monat
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Jetzt bestellen
- Stromliefervertrag
- Widerrufsformular
- Produktinformation
- AGB Strom
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
Mündengewerbestrom - ab 10.000 kWh
Wir stehen für eine sichere und einwandfreie „Rund um die Uhr" Stromversorgung zu günstigen Preisen und guten Konditionen. Zusätzlich bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Service, damit der Strom ohne Unterbrechung aus der Steckdose kommt. Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH bieten für Unternehmen ab 10.000 kWh Jahresverbrauch einen preiswerten Gewerbetarif an. Unternehmen die über eine Leistungsmessung verfügen, erhalten von uns ein individuelles Angebot.
MÜNDENgewerbestrom - 100 % aus Wasserkraft ab 01. Januar 2023
Jahresabnahme | Grundpreis Euro/Jahr | Arbeitspreis Cent/kWh | ||
---|---|---|---|---|
kWh | netto | brutto | netto | brutto |
ab 10.000 | 150,00 | 178,50 | 34,78 | 41,38 |
- Erstvertragslaufzeit: 12 Monate
- Verlängerung: jeweils 12 Monate
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Vertragsende
- Jetzt bestellen
- Stromliefervertrag
- Widerrufsformular
- Produktinformation
- AGB Strom
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
Mündensmartstrom
Energieverbrauch optimieren-Kosten kontrollieren
Wir beraten Sie gerne.
MÜNDENsmartstrom ab 01. Januar 2023
Tarifzeiten | Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto | |
Mo.-Fr. 8:00-20.00 Uhr |
36,26 | 43,19 | 150,00* | 178,50* |
Mo.-Fr. 20:00-8:00 Uhr |
34,06 | 40,53 | ||
Sa. + So. | 34,06 | 40,53 |
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne
des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß
Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet
- Erstvertragslaufzeit: 12 Monate
- Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Jetzt bestellen
- Stromliefervertrag
- Widerrufsformular
- Produktinformation
- AGB Strom
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
Schwachlast
Dieser Tarif bietet Ihnen Täglich (einschließlich Sa. + So.) in der Zeit von 22 - 6 Uhr einen äußerst günstigen Strompreis.
In der Zeit von 6 - 22 Uhr liegt der Preis etwas höher als unsere Sondervereinbarung MÜNDENstrom.
Voraussetzung zur Nutzung dieses Schwachlasttarifes ist ein Doppeltarifzähler mit Schaltuhr, oder ein Digitaler Stromzähler.
Stromtarif nach Schwachlastregelung ab 01. Januar 2023
Tarifzeiten | Arbeitspreis Cent/kWh |
Grundpreis Euro/Jahr |
||
---|---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto | |
06:00-22.00 Uhr | 35,95 | 42,78 | 150,00* | 178,50* |
22:00-06:00 Uhr | 33,14 | 39,44 |
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne
des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß
Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
- Der Stromtarif nach Schwachlastregelung hat keine Mindestlaufzeit. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.
- Stromlieferungsvertrag
- Widerrufsformular
- Produktinformation ab 1. Januar 2023
- StromGVV
- Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
Nachtspeicherstrom
Grundpreis Euro/Jahr | Arbeitspreis Cent/kWh | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
112,35* | 133,70* | 30,64 | 36,46 |
- Erstvertragslaufzeit: 1 Monat
- Automatische Verlängerung: 1 Monat
- Kündigungsfrist: 1 Monat
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne
des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß
Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
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- AGB Strom
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
MÜNDENwärmestrom
MÜNDENwärmestrom ab 1. Januar 2023
Grundpreis Euro/Jahr | Arbeitspreis Cent/kWh | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
112,35 | 133,70 | 31,66 | 37,68 |
- Erstvertragslaufzeit: 1 Monat
- Automatische Verlängerung: 1 Monat
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Abschaltzeiten nach Vorgabe des Netzbetreibers
Technische Voraussetzungen:
Installation der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und eines Tarifsteuergerätes zur Freigabe, Steuerung und Unterbrechung der Stromlieferung nach Vorgabe des zuständigen Netzbetreibers.
Messung des Stromverbrauchs durch einen separaten, vom übrigen Haushaltsstrom getrennten Zähler ohne registrierende Leistungsmessung. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende in Textform kündigen, wenn eine der genannten Voraussetzungen entfällt.
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
Ersatzversorgung
Bedingungen und Preise der Ersatzversorgung Strom
Haushaltskundinnen und - kunden kommen beispielsweise in die Ersatzversorgung, wenn ihr Lieferant das Recht auf Netznutzung verliert. Dies kann aber auch passieren, wenn sich beim Wechsel des Lieferanten die Umstellung des Vertrages verzögert.
Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber Ihre Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet.
Weitere Informationen unter bundesnetzagentur.de
Gesetzliche Grundlage: § 38 EnWG, § 3 Strom GVV, § 3 GasGVV
Ab 01 Januar 2023
Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto |
54,37 | 64,70 | 195,89 | 233,11 |
- Jetzt bestellen
- Produktinformation ab 1. Januar 2023
- StromGVV
- Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
- Strompreiszusammensetzung 2022 (ab 01.07.2022)
- Stromkennzeichnung
Der Tarif setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der genannten Höhe. Diese Preise werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für konventionelle oder moderne Messeinrichtung– zusätzliche Kosten für ein intelligentes Messsystem –,das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage § 12 EnFG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgaben. Die Brutto-Preise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de
*Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb von konventionellen Messeinrichtungen (kME) und modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthalten. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden zusätzlich Entgelte gemäß Preisblatt (s. Rückseite) für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen berechnet.
Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung Strom für Nichthaushaltskunden im Sinne des §3 Punkt 22 ENWG
Energie ohne Vertrag
Liefert Ihr Versorger keinen Strom mehr, springt die VHM GmbH als Ihr lokaler Grundversorger sofort und automatisch für drei Monate ein. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Firma weiterhin mit Energie beliefert wird. Diese sogenannte Ersatzversorgung (Niederspannung) ist in § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Für die Ersatzbelieferung (Mittelspannung) vereinbaren wir ebenso die Geltung des § 38 EnWG.
Preise für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung
Die Ersatzversorgung oder Ersatzbelieferung greift für Sie als Nicht-Haushaltskunde, wenn Sie keinen Stromliefervertrag abgeschlossen haben. Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
Grundsätzlich dauert die Versorgung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen.
Sofern Sie keinen Liefervertrag abschließen und dennoch Energie beziehen, sind Sie verpflichtet, Ihrem Grundversorger die Entnahme von Energie unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Die Abrechnung für Lieferstellen mit einer registrierten Leistungsmessung erfolgt monatlich.
Für den Bezug von Strom in Niederspannung oder Mittelspannung gelten die Ergänzenden Bedingungen und die entsprechende Grundversorgungsverordnung (StromGVV).
Die Preise können den nachstehenden Preisblatt entnommen.
Bei allen Preisangaben Irrtum vorbehalten.