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Turnuswechsel von Strom-, Gas- und Wasserzählern 2019

(vom 25.02.2019)

Zähler unterliegen dem deutschen Mess- und Eichgesetz und müssen in regelmäßigen Abständen gewechselt werden.

Der Wechsel der in diesem Jahr auszutauschenden Zähler beginnt im März mit unseren Gas- und Wasserzählern und wird von unserem Partnerunternehmen, der Firma Falk Krüger Dienstleistungen, in unserem Auftrag durchgeführt. Es folgt ab Mai der Austausch unserer Stromzähler. Die Monteure können sich entsprechend ausweisen. Unser Partnerunternehmen wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen Termin für den Wechsel mitteilen. Sollte Ihnen der vorgeschlagene Termin nicht zusagen, können Sie über eine kostenfreie Servicenummer einen anderen Termin vereinbaren.

Die Monteure führen einen Berechtigungsausweis der VHM mit sich. Zur Sicherheit lassen Sie sich diesen vor dem Betreten des Hauses zeigen. Sollten Sie Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Bitte entfernen Sie zu diesem Termin alle Gegenstände, die sich im Bereich des Zählers befinden, damit die Auswechslung ohne Behinderung ausgeführt werden kann.

Der Austausch des Zählers erfolgt für Sie kostenfrei.

Es werden nur Zähler gewechselt, bei denen die Eichfrist am Jahresende abläuft. Das bedeutet nicht, dass alle Zähler ausgetauscht werden.

Bei einem Großteil unserer Zähler wenden wir das Stichprobenverfahren an. Bei einer Stichprobenprüfung wird eine Anzahl ausgewählter Zähler (Los) bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle geprüft. Die Auswahl der Zähler trifft das Eichamt. Die Zähler müssen wir innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne ausbauen und der Prüfstelle vorlegen. Wird bei den geprüften Zählern die Messrichtigkeit festgestellt, verlängert sich die Eichgültigkeit des ganzen Loses um die Hälfte der ersten Eichfrist. Wenn diese Zähler das Verfahren nicht bestehen, müssen alle Zähler eines Loses gewechselt werden.

Eine Stichprobenprüfung kann mehrmals durchgeführt werden und aus Kostengründen haben sich die VHM für dieses Verfahren entschieden. Eine erfolgreiche Teilnahme am Stichprobenverfahren erspart die Wechselkosten und hat Einfluss auf die Höhe des Grundpreises.

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