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Verträge und Verfahren

Lieferantenrahmenvertrag

Bestätigung nach § 33 Abs. 2 MessEG

Das novellierte und zum 1.1.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz (MessEG) sieht neue Pflichten vor, die auch die Verwendung von Messwerten betreffen.

Nach § 33 Abs. 2 MessEG haben Messwerteverwender sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH als Messgeräteverwender bestätigt, dass die von ihr verwendeten Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Lastprofilverfahren

Für Kunden ohne Leistungsmessung kommen standardisierte Lastprofile zur Anwendung. Das Verfahren ist in den nachfolgenden Dokumenten beschrieben.

Aktuelle Meldungen

22.03.2023

Vollsperrung der „Marktstraße“ in Hann. Münden

Montag, d. 27.03.2023, bis voraussichtlich Freitag, d. 31.03.2023, werden Reparaturarbeiten an einer Wasserversorgungsleitung im Fahrbahnbereich in der „Marktstraße“ durchgeführt. Durch die ...

17.12.2022

Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse beschlossen

So kommen die Energiehilfen bei Verbrauchern und Unternehmen an

02.12.2022

Zählerablesung für die Jahresendabrechung 2022

Die Jahresabrechnung der Energie- und Trinkwasserversorgung steht wieder vor der Tür. Hierfür benötigen die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH (VHM) die Verbrauchsdaten aller Kunden.

In der ...

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