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Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers

Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG zum 1. Juli 2021 den Grundversorger ermittelt.

Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Für unser Netzgebiet der allgemeinen Gasversorgung in der Stadt Hann. Münden einschließlich aller Ortsteile wurde als Grundversorger ermittelt:

Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH

Die Grundversorgungspflicht des genannten Energieversorgungsunternehmens gilt bis zum 31.12.2024.

Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.

Bedingungen Grund- und Ersatzversorgung

Anpassung von laufenden Verträgen

Anwendung der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Am 08.11.2006 ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Kraft getreten. Die bis dahin geltende "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden" (AVBGasV) vom 21.06.1979 ist außer Kraft gesetzt worden.

Nach § 23 GasGVV in Verbindung mit § 115 Abs. 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle der AVBGasV ab 05.05.2007 die GasGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Für die ab dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gilt die GasGVV seit deren Inkrafttreten per Gesetz. 

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