Netzanschluss

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

Hier finden Sie unsere Bedingungen und Preisregelungen für die Herstellung, Veränderung und Nutzung von Netz- bzw. Hausanschlüssen.

Technische Mindestanforderungen

Im Netzgebiet der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH gelten die "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2019".

Die Bedingungen können nachfolgend als pdf-Dokument geöffnet werden.

Anschluss von Erzeugungsanlagen

Für die Planung, die Errichtung und den Anschluss von Erzeugungsanlagen sind folgende technische Vorschriften zu berücksichtigen:

  • Niederspannungsanschlussverordnung – NAV
  • Ergänzende Bestimmungen zur Niederspannungsanschlussverordnung
  • VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
  • BDEW-Richtlinie "Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz"

Mit der Anmeldung einer Erzeugungsanlage sind die in untenstehender Checkliste aufgeführten Unterlagen einzureichen.

Nach Erhalt sämtlicher relevanter Unterlagen wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt, danach wird dem Antragsteller mitgeteilt, wo und in welcher Form die Erzeugungsanlage an das Netz der VHM angeschlossen werden kann.

Sofern die angemeldete Erzeugungsanlage nicht innerhalb der vorgegebenen Frist an das Netz angeschlossen wird, behält sich die VHM vor, die Kosten für die Netzverträglichkeitsprüfung dem Antragsteller in Rechnung zu stellen.

Unsere Ansprechpartner

Technik Frank Drube Tel. 05541 707 -249
Vergütung Carsten Linke Tel. 05541 707 -137

Anschluss von Erzeugungsanlagen bis 600 Watt (Balkonanlagen) 

Für die Planung, Errichtung und den Anschluss einer Mini-PV-Anlage/Balkon-Anlage bis maximal 600 Watt Leistung sind folgende Unterlagen einzurechnen:

  • Anmeldeformular Balkonanlage
  • Datenblätter der verbauten Module und Wechselrichter
  • Zertifikat für den NA-Schutz gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11

Bitte beachten Sie hierzu auch unser Merkblatt mit den Grundvoraussetzungen und Netzanschlussbedingungen:

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Karsten Krumsiek Tel. 05541 707-172
Sebastian Papenberg Tel. 05541 707-260

Netzanschlussvertrag

Der nachfolgende Netzanschlussvertrag bildet die rechtliche Grundlage für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH.

Anpassung von laufenden Netzanschlussverträgen

Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung angeschlossenen Anschlussnehmer.

Nach § 29 Abs. 1 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf AVBEltV) zu verlangen. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch.

Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV erfolgt mit Wirkung vom 05.05.2007.

Nachfolgend können Sie den Text der Öffentlichen Bekanntmachung vm 4. Mai 2007 abrufen.

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