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Energiepreisbremsen kurz und knapp

Hintergrund
Die Preise für Strom, Erdgas und damit verbunden auch Wärme steigen seit Beginn des Ukraine-Krieges kontinuierlich. Dies führt zu deutlichen Mehrbelastungen der Verbraucher. Aus diesem Grund hat der Bund im Dezember 2022 Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Mit diesen Gesetzen setzt die Bundesregierung unter anderem den zweiten Teil (erster Teil: Soforthilfe-Gas 2022) der Empfehlungen des Zwischenberichts der von der Bundesregierung eingesetzten ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 10. Oktober 2022 um, was durch den Abschlussbericht Ende Oktober finalisiert wurde. Die Preisbremsen werden vom Bund finanziert und federn die deutlich gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmepreise ab. Die Preisbremsen entfalten ihre Wirkung dabei im Regelfall, so beispielsweise für Privat- und kleinere Gewerbekunden, ab März 2023 und sind rückwirkend auch auf Januar und Februar 2023 anzuwenden.

Energiepreisbremsen kurz erklärt:

Welche Regelungen gelten für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden und welche für Industriekunden?
Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 01. März 2023, rückwirkend auch ab dem 01. Januar 2023, für 80 % ihres prognostizierten oder gemessenen Jahresverbrauchs des Jahres 2021 einen maximalen Arbeitspreis, der wie folgt festgelegt wird:

Strom: 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh)
Gas: 12 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh)
Wärme: 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh)

In den Bruttopreisen sind die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer enthalten.

Regelung für Unternehmen und Vielverbraucher: Sollte der Jahresverbrauch größer als 30.000 kWh pro Jahr bei Strom und größer als 1,5 Mio. kWh pro Jahr bei Gas oder Wärme sein, gelten die Konditionen für Unternehmen bzw. für Vielverbraucher. Für 70 % ihres prognostizierten oder gemessenen Jahresverbrauchs des Jahres 2021 gilt ein maximaler Arbeitspreis von

Strom: 13 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)
Gas: 7 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)
Wärme: 7,5 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)
Dampf: 9 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)

Zu den Nettopreisen je kWh kommen noch die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer hinzu.

Eine Übersicht zur Aufteilung können Sie der beigefügten Grafik entnehmen, welche dies zusammenfasst.

Übersicht Energiepreisbremsen

weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in unserem FAQ Preisbremsen.

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