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Umsatzsteuerrückerstattung für Wasserhausanschlüsse

Kunden der Versorgungsbetriebe GmbH erhalten einen Teil der Umsatzsteuer zurück

Private Kunden der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH, die nach dem 10. August 2000 einen Wasserhausanschluss erhalten und darüber eine Rechnung mit einem Regelsatz von 16% bzw. 19 % bekommen und bezahlt haben, erhalten einen Teil der erhobenen Mehrwertsteuer zurück erstattet.

Grundlage für die Rückzahlung ist das Urteil vom 08. Oktober 2008 (V R 61/03 bzw. V R 27/06) des Bundesfinanzhof (BFH). In diesem Urteil wurde entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen umsatzsteuerlich als ein Teilaspekt der Lieferung von Wasser anzusehen ist. Wie die Lieferung von Wasser sind somit auch die Kosten für die Anschlussleistung in der Wasserversorgung mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu berechnen.

Im Jahr 2000 hatte die Finanzverwaltung verlangt, die Hausanschlussleistung als eigenständige Hauptleistung zu behandeln, die dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % unterliegen soll. Angesichts der Rechtsprechung des BFH ist die Finanzverwaltung von dieser Praxis nun wieder abgerückt. Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 07. April 2009 (IV B 8 - S 7100/07/10024) wurde klar gestellt, dass die Finanzverwaltung die BFH-Rechtsprechung anwenden wird.

Ab 01.07.2009 ist diese Rechtsprechung gültig.
Den Wasserversorgern ist es freigestellt, die vor dem 01.07.2009 zuviel erhobene Umsatzsteuer an Ihre Kunden zurück zu zahlen.

Für die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH ist es aber eine Selbstverständlichkeit, dass der Differenzbetrag für die anspruchsberechtigten Kunden ermittelt und erstattet wird. Eine Umsatzsteuerrückerstattung ist nur möglich, wenn der Wasserhausanschluss direkt mit der VHM abgerechnet wurde. Durch einen Bauträger abgerechnete Wasserhausanschlüsse sind von einer Rückerstattung ausgeschlossen. Für diese Unternehmen war der hohe Umsatzsteuersatz ergebnisneutral, weil der Umsatzsteuersatz als Vorsteuer dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht wird. Seit Ende 2008 rechnen die VHM die Wasserhausanschlüsse wieder mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% ab.

Alle Rechnungen von 2000 bis 2008 werden in unserem Hause auf die Voraussetzung der Umsatzsteuerrückerstattung geprüft und die betroffenen Kunden angeschrieben. Da der Aufwand der Bearbeitung nicht unerheblich ist, wird die Rückerstattung jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Zudem ist es manchmal schwierig, bei Umzügen, Besitzerwechseln oder Todesfällen, den Auftraggeber ausfindig zu machen.

Aus diesen Gründen möchten wir die Kunden, denen eine Rechnung über Arbeiten am Trinkwasserhausanschluss mit der erhöhten Umsatzsteuer vorliegt, bitten, den nachfolgenden Antrag auszudrucken und ausgefüllt an die Versorgungsbetriebe Hann. Münden zu schicken.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH für Rückfragen unter der Telefon Nr. 05541-707 146, oder unter folgender Mail Adresse: toelle@versorgungsbetriebe.de  zur Verfügung.